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01 / 12 / 2023

Energieausweis (A.P.E.)

Energieausweis (Energie­verbrauchs­ausweis / Energie­bedarfs­ausweis)
Was ist das?
Der Energieausweis (kurz auch “Energiezertifikat” genannt) ist ein Dokument, das die Energieeffizienz und die Energieklasse einer Immobilie bescheinigt und die wirtschaftlich sinnvollsten Verbesserungsmaßnahmen aufzeigt.
Durch den Energieausweis erfährt man Merkmale wie den Energiebedarf des Gebäudes oder der Wohneinheit, die energetische Qualität der Bausubstanz, die Kohlendioxidemissionen und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen. Diese Faktoren beeinflussen die Betriebskosten und die Umweltbelastung der Immobilie und unterstützen eine bewusste Entscheidung beim Kauf, bei der Vermietung oder bei einer Sanierung (Restaurierung oder Modernisierung).
Die energetische Leistung entspricht der Energiemenge, die jährlich erforderlich ist, um die Standardnutzung des Gebäudes abzudecken: Heizung, Kühlung, Belüftung, Warmwasserbereitung und – in Nichtwohngebäuden – auch Beleuchtung, Aufzüge und Rolltreppen.
Was muss ich tun?
Der Energieausweis ist verpflichtend für:
– Neubauten.
– Bestehende Gebäude (Verkauf und Vermietung).
– Größere Renovierungen, d.h. Eingriffe an der Gebäudehülle (Außenwände, Dächer, Fenster usw.), wenn die betroffene Fläche mehr als 25 % der gesamten Gebäudehülle beträgt.
Der Energieausweis ist nicht verpflichtend für:
Gottesdienste, freistehende Gebäude mit einer Fläche < 50 qm, landwirtschaftliche, industrielle und handwerkliche Gebäude ohne Klimatisierung, Parkhäuser, Garagen, Heizräume, Keller, Lagerräume, Ruinen sowie Gebäude im Bau, die zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht bewohnbar oder nutzbar sind.
Die energetische Leistung muss auch in Immobilienanzeigen angegeben werden.
An wen muss ich mich wenden?
An einen unabhängigen, gesetzlich „akkreditierten“ Fachmann (DPR vom 16. April 2013, Nr. 75). Der Experte darf weder mit dem Antragsteller verwandt sein, noch in Planung oder Ausführung der Arbeiten involviert, noch an Hersteller von Materialien und Bauteilen gebunden sein.
Bei Neubauten muss der Fachmann, der den Energieausweis erstellt, vor Baubeginn benannt werden.
Der Energieausweis ist auf eigene Kosten zu beantragen.
Der beauftragte Experte ist verpflichtet, mindestens eine Ortsbesichtigung durchzuführen, um die für die Erstellung notwendigen Daten zu erheben und zu überprüfen.
Gültigkeit des Energieausweises
Der Energieausweis ist zehn Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Er muss bei jeder Renovierung, die die Energieklasse verändert, aktualisiert werden.
Sanktionen
Der Energieausweis und das Energiequalifikationszertifikat werden in Form einer Eigenerklärung gemäß Artikel 47 des Präsidialdekrets Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 (Verwaltungsdokumentationsgesetz) abgegeben.
– Wird ein Energieausweis für Neubauten oder umfassend sanierte Gebäude nicht erstellt, wird der Bauherr oder Eigentümer mit einer Geldstrafe zwischen 3.000 € und 18.000 € belegt.
– Wird bei einem Verkauf kein Energieausweis bereitgestellt, wird der Eigentümer mit einer Geldstrafe zwischen 3.000 € und 18.000 € belegt.
– Wird bei einem neuen Mietvertrag kein Energieausweis bereitgestellt, wird der Eigentümer mit einer Geldstrafe zwischen 300 € und 1.800 € belegt.
– Wird in Immobilienanzeigen der Energiekennwert nicht angegeben, wird der Verantwortliche mit einer Geldstrafe zwischen 500 € und 3.000 € belegt.
Region Friaul-Julisch Venetien
Glenda Heidebrunn
Kommunikation und Marketing